Wort davor: Kriegskommando
Kriegskommissar
Wortklasse: Maskulinum
Kriegskommissar (I)
Erklärung:
Kommissar (I) für das Kriegswesen (nähere Differenzierung s. Beleg v. 1715), auch als Beamter in der Kriegsverwaltung
(II) eingegliedert.
- Belegtext:
unsern kriegscommissarien ..., die bemelten öbristen in allen fürfallenden kriegssachen rätlichen und hilflichen sein sollen
Datierung: 1526
Fundstelle: Stolz,WehrverfTirol 208
- Datierung: 1565
Fundstelle: BambBer. 34 (1871) 70
- Belegtext:
werden die kriegscommissarii und musterherrn [des löbl. schwäbischen craiss] befehl haben, nachdem die person und knecht in der musterung qualifizirt und befunden werden, sie mit der besoldung zu bedenken
Datierung: 1595
Fundstelle: ZSchwabNeuburg 28 (1901) 211
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1620
Fundstelle: Isaacsohn,PreußBeamte II 164f.
- Datierung: 1623
Fundstelle: ZLübG. 32 (1951) 46
- Datierung: 1625
Fundstelle: ZLübG. 32 (1951) 47
- Datierung: 1628
Fundstelle: HambGSamml. IX 100
- Datierung: 1630
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 179
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Datierung: 1634
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 176
- Datierung: 1662
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. VI 727
- Datierung: 1664
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 94
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Datierung: 1681
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 624
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1685
Fundstelle: Isaacsohn,PreußBeamte II 183
- Belegtext:
krieges-commissarius stehet unter des ober-commissarii comando und mustert nicht allein die trouppen, sondern verschaffet auch die bezahlung
Datierung: 1704
Fundstelle: Hübner,ZtgLex. 587
- Belegtext:
instruction und ordnung, wornach sich des schwaebischen creisses kriegs-commissarii in ihrem anbefohlenen amte zu richten haben, de anno 1707
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 575
[weitere Angaben: vgl. ebd. 575 - 579]
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Datierung: 1710
Fundstelle: HambGSamml. IX 405
- Belegtext:
der kriegs-commissarien giebet es unterschiedene arten: 1. general-kriegs-commissarios, welche 1. die bezahlung der voelcker zu thun, 2. derer musterung vorzunehmen, 3. rechnung
und rollen zu fuehren, 4. den eyd von den officiren zu nehmen, 5. die montirung einzurichten etc. haben; und ist ihr amt nach des general-lieutenants zwar nicht das vornehmste, dennoch das wichtigste.
2. regiments-commissarios, welche von dem general-commissario dependiren und im uebrigen bey jedem regiment dasjenige zu verrichten haben, was der general-commissarius bey der gantzen armee. 3. marsch-commissarios,
welche denen marschirenden trouppen die marsch-route und qvartiere anweisen; und weil sie des landes, durch welches der marsch gehet, muessen kuendig seyn, so nimmt man einen inwohner und sonderlich
einen solchen dazu, der irgends vormahlen im kriege gewesen und mit soldaten umzugehen weiß
Datierung: 1715
Fundstelle: Stieve,Hofzeremoniell 277
- Datierung: 1746
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 458
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1746
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 475
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1747
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 86
- Datierung: 1762
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 422
- Belegtext:
seiner zeit erst zu bestimmen seyn wird, wie viele regimenter eigentlich ein kriegs-commissarius zu respiciren haben solle
Datierung: 1762
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 429
- Belegtext:
kriegs-commissarius ... ein landesfuerstlicher commissarius, welchem ein oder mehrere den krieg oder das kriegs-heer betreffende geschaefte aufgetragen sind, z.b. die musterung
der truppen, hebung der kriegs-steuern, anschaffung der lebens-mittel u.s.f.
Datierung: 1790
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 50 S. 130
- Datierung: 1809
Fundstelle: Rabe,PreußG. X 43f.
Kriegskommissar (II)
Erklärung:
Heereslieferant.
Wort danach: Kriegskommissariat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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