Wort davor: Kriegsjurisdiktion
Kriegskammer
Wortklasse: Femininum
Kriegskammer (I)
Erklärung:
für Militärangelegenheiten zuständige Finanzbehörde.
- Datierung: 1566
Aventinus, Chronica ... (Frankfurt/Main 1566) 134r
- Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 921
Kriegskammer (II)
Erklärung:
eine 1502 in Wien von Maximilian I. errichtete und nach wenigen Jahren wieder verschwundene Reichsbehörde, die die Verwendung der vor allem für Kriegszwecke bestimmten außerordentlichen Einnahmen kontrolliert.
vgl.
Kammer (IV 1).
Kriegskammer (III)
Erklärung:
aus der Tätigkeit des brandenburg-preußischen Kriegskommissars (I) erwachsenes, 1684 als kollegiale
Mittelbehörde gebildetes Amt (auch als Kriegskommissariat bezeichnet), das unabhängig und neben der Domänenverwaltung
die für das Heer bestimmten Abgaben erhebt und verwaltet; 1723 gleichzeitig mit der Domänenkammern aufgehoben und als
Kriegs- und Domänenkammer neu gebildet; in ähnlicher Form auch in anderen deutschen Staaten bekannt.
- Datierung: 1684
Fundstelle: Isaacsohn,PreußBeamte II 183
[weitere Angaben: urk.?]
- Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 101
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
die resolution gefasset, die commissariats- und kammercollegia in unsern gesammten provincien wie auch in unserer Kurmark zu cassiren und aufzuheben, dagegen aber in einer jedweden an derselben statt
eine neue krieges- und domänenkammer wieder anzuordnen, in welcher alle diejenige membra ..., so bishero bei beiden departements gestanden, zusammentreten
und conjunctim sowohl die bei dem commissariat als bei der domänenkammer bishero respicirte sachen tractiren und darinnen arbeiten sollen
Datierung: 1723
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. III 724
- Datierung: 1723
Fundstelle: CCMarch. IV 2 Sp. 167
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
[die] bisherigen commissariats- und kammercollegiis in sammtlichen provincien ... zu supprimiren und ... an deren stelle eine krieges- und domänenkammer
hinwieder anzuordnen, auch derselben die respicirung aller affairen, welche bishero bei dem commissariat und der kammer tractiret worden ... anzuvertrauen
Datierung: 1723
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. III 682
- Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. II 682
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- Datierung: 1760
Fundstelle: HessSamml. I 471
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- Datierung: 1767
Fundstelle: HessSamml. I 488
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- Belegtext:
das hauptsaechlichste finanz-collegium in diesem fuerstenthum [Ostfriesland] ist die koenigliche krieges- und domainen-cammer zu Aurich ... die koenigliche
cammer besorget alle policey-, commercien-, domainen- und dahin gehoerige landessachen und ist dem koeniglichen general-ober-finanz-krieges- und domainen-directorium zu Berlin subordinirt
Datierung: 1781
Fundstelle: HistBeitrPreuß. I 163
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 120
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die hoehern polizeysachen besorgen ... im preußischen, oesterreichischen und im gothaischen die generaldirektorien, die kriegs- und domainenkammern, die renthkammern und hofkammern
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 127
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kriegskanzlei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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