Wort davor: kriegig
kriegisch
Wortklasse: Adjektiv
kriegisch (I)
Erklärung:
widersetzlich, streitsüchtig, kriegerisch.
Wortbildungshinweis: zu
Krieg (II).
- Datierung: 1300
Fundstelle: Hugo v.Trimberg V. 14832
- Belegtext:
sehent dy scheppen, das verworren lewt vnd krygische lewt der haymlichen gesprech vil machen, sy mugen sy betwingen, das sy ir recht darvm tun, das sy an dem gespreche nimandes
schaden suchen, vnd dennoch, wanne sy das getun, so schullen in dy scheppen vorpyeten dy selben gespreche, das sy ir abgen
Datierung: vor 1416
Fundstelle: IglauOberhof 106
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1561
Fundstelle: Maaler 253
kriegisch (II)
Erklärung:
dem Kriegsbrauch entsprechend.
Wortbildungshinweis: zu
Krieg (IV).
kriegisch (III)
Erklärung:
mit einem Prozeß (teilweise vielleicht auch mit einer Fehde, Krieg III 1 b) befaßt.
vgl.
Kriegsvogt (I).
Wortbildungshinweis: zu
Krieg (III 2).
- Belegtext:
von krigischen leuten ist di gröste teidunge
Datierung: 1300/05
Fundstelle: Jelinek 431
- Belegtext:
dieweil dan die krigische part durch dies unser oberhofgerichte entlich und schleunig sollen entscheiden
Datierung: 1529
Fundstelle: Kretschmann,LeipzOHofg. 92
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- Fundstelle: JoachimsthalBO. 1548 S. 31
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1580
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 417
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ob jungfrauen und frauen ohne kriegische vormuender zu gerichte kommen moegen ... [sie] sollen von rechte vor jeglichem gerichte in jeglicher klage ihren
vormund bey sich haben, oder der richter soll sie nicht hoeren
Datierung: 1594
Fundstelle: JCulm. 194
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- digitalisiert von der UB Bielefeld
- Datierung: 1595
Fundstelle: LeipzStO. 259 Marg.
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1601
Fundstelle: MagdebSchSpr.(Friese) 293
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- Datierung: 1602
Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 719
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- Belegtext:
wann er [eheman] aber todts verfahren ist vnd die fraw im gerichte zu klagen hette oder beklagt wuerde, so sol sie jhr einen kriegischen vormundt zugeben bitten
Datierung: 1603/05
Fundstelle: HambGO. I 9 Art. 5
- Datierung: 1622
Fundstelle: BrandenbSchSt. II 628
- Belegtext:
ein curator ad litem oder kriegischer vormund
Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 273
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1661
Fundstelle: Decis.elect.Sax. 304
- Belegtext:
jungfrauen und witben werden vom recht, wan es von nohten, kriegesche vormuender zu ihrer klage und antwort verordnet, ingleichen sinnlosen leuten
Datierung: 1671
Fundstelle: HadelnLR.(Pufendorf) 36
- Datierung: 1687
Fundstelle: RevalStR. I 289
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- Datierung: 1739
Fundstelle: Mevius,MecklLREntw. 681
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 549
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- in Google Books
- Belegtext:
[Marg.:] was krigische vormunden bedeuten? [Text:] es haben die unmuendige jeweilen ire krigische vormunden,
welche auch vormunden zum rechten benennet werden. dise haben der muendlinge rechtshaendel zu besorgen und werden entweder von den erblassern selbst ausersehen oder von den minderjaehrigen, auch dem
streitigen gegenteile fuergeschlagen oder von der oberkeit bestellet ... dem adelichen vormunde wird oefters ein gelehrter beigegeben, welcher die rechnung fueret und das noethige besorget. ist er
keiner, der einem rate gleichet, so heisset er krigischer vormund, sonst aber mit-vormund. der krigische vormund leget keine rechnung ab, sondern er fueret sie im namen des adelichen vormundes
Datierung: 1757
Fundstelle: Estor,RGel. I 418f.
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kriegisch (IV)
Erklärung:
streitig, rechtshängig, streitbefangen.
Wortbildungshinweis: zu
Krieg (III 2).
- Belegtext:
von kriegischem guet
Datierung: 1413
Fundstelle: OfenStR.(Mollay) 49
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
verbotten ist die empfrembdung kriegischer habe, vnd dis habe heißt kriegisch vmb der eigenschafft die sach geübt würt vnd getriben zwischen dem, der es
vordert, vnd dem besitzer, vnnd die sach würt kriegisch, als bald die clag geschehen ist
Datierung: 1436 (ed. 1516)
Fundstelle: Klagsp.(Brant) 72v
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- in DRQEdit
- Belegtext:
die expenß, vnkoßt vnnd zcerunge, in der kriegische sache von beydenn teylenn geschehenn, sollenn kegin enander vffgehobenn ... sein
Datierung: 1490
Region/Autor/Textsorte:
Altenburg
Fundstelle: MittOsterland 5 (1862) 300
- Belegtext:
wirt gnent ein krigisch guet, von welches herrschaft ein sache wirt gewbt zwyschen dem begerer der aygenschaft vnd dem besytzer
Datierung: um 1500
Fundstelle: Summa legum 387
- Belegtext:
sall diese krigische sache gantz zwuschin unns entbrochen unnd auffgehoben sein
Datierung: 1504
Fundstelle: KamenzUB. 153
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: 1507
Fundstelle: Scheel,Schwarzenberg 353
- Datierung: 1510
Fundstelle: CDSiles. II 220
- Datierung: 1511
Fundstelle: GörlitzRatsAnn. I/II 211
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
sol ... keiner zu burger uffgenomen werden, der ... [einen] anhengigen kriegischen handel habe
Datierung: 1528
Fundstelle: Krautheim 210
[weitere Angaben: oder hier zu Krieg (III 1 b)?]
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- Belegtext:
welcher ain kriegisch guet wissentlich khauft und nicht durch gefärde des verkhaufer darein gefüert wierdet, der understeet sich alles nachtails und widerwortigkhait, so dasselb kriegisch guet nach ime zeucht
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 329
- Datierung: 1529
Fundstelle: Kretschmann,LeipzOHofg. 75
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- Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. Art. 208
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533
- in DRQEdit
- Belegtext:
ein urtel, rechtliches erkentnis oder außspruch ist nichts anders denn der sachen, so zwischen den parten kriegisch gewesen, ein rechtmessiger entscheid und gerechtes erkenntnues
Fundstelle: BöhmStR. 1614 XII 86
- Datierung: 1619
Fundstelle: Wagner,CJMet. 444
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kriegsjurisdiktion
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten