Wort davor: Kriegshauptmann
Kriegsherr
Wortklasse: Maskulinum
Kriegsherr (I)
Erklärung:
derjenige, in dessen Auftrag ein Kriegshauptmann ( I und II)
mit seinen Soldaten oder Söldnern Krieg führt.
- Belegtext:
sie [soldaten] sollen auch schweeren, dass sie dem fürsten des krieges und kriegs-herrn, denen obersten und denen hauptleuten das, was ihnen von rechts wegen zukommt, lassen und darlieffern wollen
Datierung: 1508
Fundstelle: v.Frauenholz,Heerw. II 2 S. 183
- Belegtext:
sie machen gemeynlich reuerß gegen einander, der kriegßherr vnnd feldtmarschalck
Datierung: 1555
L. Fronsperger, Fünff Bücher von Kriegßregiment vnd Ordnung ... (Frankfurt/Main 1555) 37r
- Datierung: 1555
L. Fronsperger, Fünff Bücher von Kriegßregiment vnd Ordnung ... (Frankfurt/Main 1555) 44v.
- Datierung: 1555
L. Fronsperger, Fünff Bücher von Kriegßregiment vnd Ordnung ... (Frankfurt/Main 1555) 5r
- Datierung: 1563
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 225
- Datierung: 1583
Fundstelle: AnzGMus. 8 (1839) 166
- Belegtext:
so aber ain kriegs herr die obrist veldthauptmannschafft selbst verwallte, dann hat er ein obrist leutenant, derselb soll fürderlicher zum krieg erfahren unnd geschickht sein
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: v.Frauenholz,Heerw. II 2 S. 303
- Belegtext:
der idee des kriegsherrn entspricht die des söldners, wird die leistung des kriegs dienstes als eine folge des verhältnisses des bürgers gegen den staat angesehen, so erscheint
der könig als oberhaupt des staats und nicht als kriegsherr, der soldat gelobt ihm als einem solchen und seinem vaterlande treue
Datierung: 1808
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein II 452
Kriegsherr (II)
Erklärung:
Landesherr als oberster Befehlshaber des Heeres.
- Belegtext:
soll ... der ... kriegßherr ... auff dem wasser oder meer haben sein ... obersten admiral, welcher an statt seines herrn ... gewalt und befelch aller kriegß und ander sachen [hat]
Datierung: 1565
Fundstelle: Fronsperger,MeerKriegsO. 239
- Belegtext:
ein jeder soldat soll sr. koenigl. majestaet als seinem oberhaupte und krieges-herrn getreu, hold, gehorsam und gewaertig seyn
Datierung: 1749
Fundstelle: CCMarch. IV. Cont. 155
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- Belegtext:
unmittelbare vom kriegesherrn gegebene ordren ... als unmittelbare besondere gesetze anzusehen sind
Datierung: 1771
Fundstelle: Zincke,KriegsRGel. 4
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- Belegtext:
[Oberkriegsgerichte,] welche des kriegs-herrn person vorstellen
Datierung: 1790
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 50 S. 546
Kriegsherr (III)
Erklärung:
Mitglied eines reichsstädtischen Kriegsamts (III).
Wort danach: Kriegshilfe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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