Wort davor: Kriegshauptmann

Kriegsherr
Wortklasse: Maskulinum

Kriegsherr (I)
Erklärung: derjenige, in dessen Auftrag ein Kriegshauptmann ( I und II) mit seinen Soldaten oder Söldnern Krieg führt.

Kriegsherr (II)
Erklärung: Landesherr als oberster Befehlshaber des Heeres.
Kriegsherr (III)
Erklärung: Mitglied eines reichsstädtischen Kriegsamts (III).

Wort danach: Kriegshilfe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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