Wort davor: Kriegsfurche
Kriegsgebrauch
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wie Kriegsbrauch.
Wortbildungshinweis: zu
Gebrauch (III 2).
- Datierung: 1552
Fundstelle: HessJb. 6 (1956) 202
- Datierung: 1554
Fundstelle: ZHambG. 8 (1889) 516
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- digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky und dem Verein für Hamburgische Geschichte
- Belegtext:
[Kriegsankündigung (I) König Friedrichs II. v. Dänemark an d. Dithmarscher: wir] weren averst de verorsackede scharpe und wol vordente strafe jegen juw ergahn to laten vel lever
verschonet gewesen und wollen uns demnah, wowol solches jegen juw als unse ungehorsame underdanen nich nödig gewesen, hiemit sammt unsen helpern und helpers-helpern nottrofftiglich na krieges-gebruk
to ehren verwaret hebben, darna gi juw to richten
Datierung: 1559
Fundstelle: Westphalen,Mon. III 1874
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: 1563
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 266
- Datierung: 1564
Fundstelle: BambBer. 33 (1871) 202
- Datierung: 1564
Fundstelle: BambBer. 33 (1871) 204
- Datierung: 1565
Fundstelle: BambBer. 34 (1871) 66
- Datierung: 1570
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 66
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Datierung: 1652
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 80
- Datierung: 1663
Fundstelle: SalzbChr. 344
- Belegtext:
nach gestalt der sachen dem kriegs-gebrauch und manier nach gestrafft werden
Datierung: 1672
Fundstelle: Emminghaus,CJGerm. II 387
- Belegtext:
wer ... ohne abschied ... von seinem regiment sich hinweg machet ..., dessen nahme soll kriegs-gebrauch nach offenlich an den galgen geschlagen ... werden
Datierung: 1672
Fundstelle: Emminghaus,CJGerm. II 404
- Belegtext:
es ist ... allgemeiner kriegsgebrauch, daß einem kommandierenden general das jus gladii et aggratiandi wie auch omnimoda jurisdictio übertragen sei
Datierung: 1704
Fundstelle: Flurschütz,Würzb. 60 Anm. 255
- Belegtext:
nach krieges-gebrauch alles, was vom feinde zu erobern stehet, vor ein wohlerworbenes eigenthum zu consideriren
Datierung: 1715
Fundstelle: Lünig,CJMilit. Anh. 192
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 1241
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1737
Fundstelle: MariaTheresiaHeerwesen 118
- Datierung: 1747
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 207
- Datierung: 1771
Fundstelle: Zincke,KriegsRGel. 76
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- Belegtext:
die kriegs-gebraeuche und observanzen sind entweder allgemeine, die bey der miliz aller oder doch der meisten potentaten eingefuehrt sind ..., oder besondere, die nur bey dieses
oder jenes fuersten truppen eingefuehrt sind, oder einzelne, die nur bey einem regiment ueblich sind. die kriegs-gebraeuche gelten eben so wie andere kriegs-gesetze; doch wird neuangeworbenen und
denen, welche noch nicht lange gedient haben, hierin etwas nachgesehen, weil dieselben nicht oeffentlich kund gethan werden
Datierung: 1790
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 50 S. 407
Wort danach: Kriegsgebühr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten