Wort davor: Kriegsfron
Kriegsfuhre
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
landesherrlicher Spanndienst ( 1Fuhre III) zum Transport von Mannschaften und Gerät oder von Baumaterialien für militärische
Bauwerke, der als ungemessener 1Dienst (C II 2 b) von den bäuerlichen Untertanen zusätzlich zur grundherrlichen Fron
(I 2 a) in der Regel gegen Entschädigung geleistet werden muß (Befreiung teilweise möglich), auch gegebenenfalls von feindlichen Truppen gefordert.
vgl.
Kriegslast.
- Datierung: 1647
Fundstelle: HessSamml. II 348
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- Datierung: 1689
Fundstelle: HessSamml. III 341f.
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- Datierung: 1696
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2377
- Datierung: 1704
Fundstelle: CCMarch. IV 2 Sp. 148
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
es sollen keine ausserordentliche, nicht rechtlich hergebrachte riege- und kriegsfuhren ... ohne unseren ... spezial- darüber ausgefertigten befehl von jemanden gefordert oder geleistet werden
Datierung: 1733
Fundstelle: SammlVerordnHannov. I 309
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1738
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. V 2 S. 449f.
- Datierung: 1774
Fundstelle: Kriegk,Goethe 389
- Belegtext:
befreyung der pfarrguether von wegebau- und kriegsfuhren
Datierung: 1785
Fundstelle: Ledderhose,HessKR. 444
- Belegtext:
alle diejenigen frohnden, welche dem fuersten als wirklichen landesregenten oder doch in ruecksicht des ganzen staates, d.i. zum staatsbeßten, geleistet werden muessen, sind im begriffe des allgemeinen
landesdienstes enthalten ... es gehoeren daher ... alle kriegs- und nothfuhren zu dieser klasse
Datierung: 1788
Fundstelle: Thomas,FuldPrR. I 317
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
kriegsfuhre, ein in den regal-gerechtigkeiten und dem herkommen gegruendetes recht, vermoege dessen in kriegs-zeiten zur fortbringung der kriegs-voelker oder anderer kriegs-geraethschaften
die unterthanen wagen, pferde und schiffe herzugeben schuldig sind; welches doch nicht als aus hoher noth, auch nicht ohne billige vergleichung und erstattung vorzunehmen waere
Datierung: 1790
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 50 S. 406
- Datierung: 1799
Fundstelle: RepRecht III 78
- Datierung: 1819
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVIII 740
Wort danach: Kriegsführung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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