Kriegsfreiheit
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Privileg ( 2Freiheit I) des Kriegers (II), im Kampf
ohne Zeugen beziehungsweise im Feldlager oder innerhalb eines Jahres nach der ehrenvollen Rückkehr mit lediglich zwei Zeugen zu testieren (Soldatentestament des römischen Rechts).
Wort danach: Kriegsfrieden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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