Kriegsfiskus
Wortklasse: Maskulinum
Kriegsfiskus (I)
Erklärung:
die mit der Verwaltung des Kriegsetats (I) befaßte Behörde, Kriegskasse (II).
Wort danach: Kriegsfolge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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