Wort davor: Kriegergeld
Kriegserklärung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Erklärung und Rechtfertigung eines Krieges (IV) durch den kriegführenden Staat, auch förmliche Erklärung
(IV) eines Krieges (IV).
- Datierung: 1691
Fundstelle: RAbsch. IV 159
Faksimile
- Belegtext:
in kriegs-zeiten kommen [zu d. verrichtungen derer mit militar-sachen beschaefftigten collegien] noch hinzu: ... kriegs-erklaerungen und gegen-erklaerungen
Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Kanzlei 74
- Belegtext:
von protestationen, declarationen und kriegserklaerungen ...
Datierung: 1755
Fundstelle: v.Justi,Schreibart 575
- Datierung: 1755
Fundstelle: v.Justi,Schreibart 579
- Belegtext:
von der kriegsdeklaration. die ankündigung des krieges durch herolde, manifeste oder andere gebräuche ist nach dem völkerrecht nicht schlechterdings notwendig, sondern durch das herkommen eingeführt,
damit man die gerechtigkeit der sache aller welt vor augen lege und gleichsam gott und menschen zu zeugen anrufe. nur darf die kriegserklärung weder mit der gütlichen warnung oder
drohung noch mit der publikation des krieges vermengt werden. denn jene muß allerdings vor den feindseligkeiten hergehen, durch diese aber den untertanen bekannt gemacht werden, welche nation ihr feind sei
Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 336
- Fundstelle: Kriegskanzlei 1757 IV 8
- Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. I 243
Faksimile
- Datierung: 1769
Fundstelle: HambGSamml. VII 689
- Belegtext:
die kriegserklaerung gehoert mehrenteils zum voelkerrecht ... in so weit ein regierender herr das kriegsrecht hat, in so weit ist er auch befugt, den krieg zu erklaeren ...
bei reichskriegen hat der kaiser als des reichs hoechstes oberhaupt die befugnis, fuer sich und im namen des reichs an den feind eine foermliche kriegserklaerung ausgehen zu laßen
Datierung: 1783
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. II 694
- Belegtext:
ich behaupte ...: daß die kriegs-erklaerung nach dem allgemeinen voelker-rechte nicht schlechterdings nothwendig sey
Datierung: 1790
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 50 S. 188
[weitere Angaben: vgl. ebd. 186-213]
- Belegtext:
[d. Mensch] als staatsbürger ... zum kriegführen nicht allein überhaupt, sondern auch zu jeder besondern kriegserklärung vermittels seiner repräsentanten
seine freie beistimmung geben muß, unter welcher einschränkenden bedingung allein der staat über seinen gefahrvollen dienst disponieren kann
Datierung: 1797
Fundstelle: Kant,Rechtslehre 153
- Datierung: 1801
Fundstelle: Kretschmayr-Walter V 105
- Belegtext:
die kriegserklärungen, friedensschlüsse und bündnisse gehen von der tagsazung aus; jedoch ist die zustimmung von drei viertheilen der kantone dazu erforderlich
Datierung: 1803
Fundstelle: QbSchweizVG. 200
- Datierung: 1806
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein II 112
Wort danach: Kriegsetat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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