Kriegergeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Steuer, die der Graf von Nassau-Saarbrücken zwischen 1615 und 1628 von Saarbrücken und St. Johann für Verteidigungszwecke erhob (ursprünglich Landesrettungssteuer).
Wortbildungshinweis: zu
Geld (IV 13 a),
Krieger (II).
Wort danach: Kriegserklärung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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