Wort davor: kriegen

Krieger
Wortklasse: Maskulinum

Krieger (I)
Erklärung: wer in einem Krieg (II) befangen ist.

Krieger (II)
Erklärung: Soldat.
Krieger (III)
Erklärung: wer in einem Krieg (III 2) befangen ist, Prozeßpartei.
Krieger (IV)
Erklärung: (Kampf-)Richter im Streit über ein Turnier.

Wort danach: Kriegergeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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