Wort davor: kriegbar

Kriegsbeamte
Wortklasse: Maskulinum

Kriegsbeamte (I)
Erklärung: Hauptmann (VI 1) oder Inhaber eines niederen Kriegsamts (II).

Kriegsbeamte (II)
Erklärung: Beamter (I) in der Militärverwaltung mit militärischem Rang.

Wort danach: Kriegsbediente

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten