Wort davor: Kreuzstein
Kreuzstraße
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Wegkreuzung.
vgl.
Kreuzweg.
- Belegtext:
das cleger mege den geschworenen knecht nemmen und solche pfand auf freier kayserlicher kreizstraß offentlich umb sein schuld und darauf gegangen erlitten und gerichtstaxirten schaden außschreyen lassen
Datierung: 1567
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 217
Faksimile
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- Belegtext:
erkenne er [Kläger] sich bei seinem eid, daß durch des gerichts ring ein kreuzstraß gemacht und an vier orthen des gerichts geöffnet werde, dadurch der geschworen
gerichtswaibel und fronbott gon ... und ... den sächern und antwortern ... verkünden solle ..., daß sie kommen und den klägern auf ihr klag antwort gebend
Datierung: 1673
Fundstelle: Moser-Nef,SGallen VII 99
Wort danach: Kreuztaler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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