Wort davor: Kreuzpfahl

Kreuzpfennig
Wortklasse: Maskulinum

Kreuzpfennig (I)

Kreuzpfennig (I 1)
Erklärung: Pfennig mit ein- oder aufgeprägtem Kreuz oder - davon teilweise kaum zu trennen - Abgabe zum Kreuzestag.

Kreuzpfennig (I 2)
Erklärung: in Rechtshandlungen zB. als Scheinbuße.
Kreuzpfennig (II)
Erklärung: Gefälle in Hamburg.

Wort danach: Kreuzrute

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten