Wort davor: Kreuzgarbe

Kreuzgeld
Wortklasse: Neutrum

Kreuzgeld (I)
Erklärung: Betrag, den jemand einem anderen zahlt, damit dieser an seiner Stelle einen Kreuzzug unternimmt.

Kreuzgeld (II)
Erklärung: (Grund-)Abgabe.
Kreuzgeld (III)
Erklärung: Abgabe an den Mesner.

Wort danach: Kreuzgroschen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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