Wort davor: Kreuzerwährung
kreuzerwertig
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
dem Wert oder dem Münzfuß des Kreuzers (I) entsprechend.
- Belegtext:
der vier crüzerwerdigen blapphart halb
Datierung: 1502
Fundstelle: ArchBern 39 (1948) 58
- Belegtext:
wann der mütt dinkel giltet 3 pfundt, so soll ein kreutzerwärtigs brodt wägen 26 loth
Datierung: 1657
Region/Autor/Textsorte:
Bern
Fundstelle: DRWArch.
Wort danach: Kreuzerzoll
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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