Wort davor: Kreiswahrer
Kreiswardein
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wie Kreismünzwardein, aber häufiger belegt.
vgl.
Kreisgeneralwardein.
- Belegtext:
crays-guardein
Datierung: 1566
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 389
- Belegtext:
ist dem kreisgwardin ... eine versiegelte bestallung übergeben und zugestalt, darauf er ... in gemeinem kreisrathe gebürliche eide und pflicht mit aufgereckten fingern geleistet
Datierung: 1568
Fundstelle: VeröfflNdsachs. X 1 S. 489
- Datierung: 1569
Fundstelle: VeröfflNdsachs. X 2 S. 41
- Datierung: 1571
Fundstelle: ZHambG. 4 (1858) 354
- Datierung: 1572
Fundstelle: VeröfflNdsachs. X 2 S. 238
- Belegtext:
soll ... dem crays-wardein und secretarien, als des crayses dienern, ihre verordnete besoldung ... gegeben [werden]
Datierung: 1599
Fundstelle: Moser,StaatsR. 32 S. 97
- Datierung: 1614
Fundstelle: VeröfflNdsachs. X 4 S. 258
- Belegtext:
der gemeinen kreiswardinen schriftlicher bericht, wie sie die münzen im visitiren der münzstätten befunden
Datierung: 1616
Fundstelle: VeröfflNdsachs. X 4 S. 294
- Datierung: 1677
Fundstelle: RAbsch. IV 116
Faksimile
- Belegtext:
sollen die muenzgenossen in einem jeglichen craiß beneben den wardeinen, so auf derselben muenz sein werden, einen sondern craiß-wardein oder probierer haben, auf ihrer aller
belohnung und kosten ...; derselbige ... soll ihnen mit geluebden und eiden verpflichtet seyn
Datierung: 1788
C.F. Gerstlacher, Hdb. d. teutschen Reichsgeseze ... IX (Karlsruhe 1788) 1586
- Datierung: 1803
Fundstelle: RepRecht XI 35
Wort danach: Kreiswart
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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