Kreiswahrer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Zeuge eines Kampfes (A III).
sprachliche Erläuterung:
zu Kreis (II 1) und zu wahren 'hüten'.
vgl.
Kampfhüter,
Kampfvater.
Wort danach: Kreiswardein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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