Wort davor: Kreisvotum

Kreiswahrer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Zeuge eines Kampfes (A III).
sprachliche Erläuterung: zu Kreis (II 1) und zu wahren 'hüten'.
vgl. Kampfhüter, Kampfvater.

Wort danach: Kreiswardein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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