Belegtext:
wegen des rangs eines neuen standes pflegen sonderlich alsdann streitigkeiten zu entstehen, wann ein solcher neuer stand von einem neuen haus ein altes crays-votum bekommt und
dessen platz behaupten will; doch pflegt es gemeiniglich bey dem alten rang zu bleiben Datierung: 1679
Fundstelle:Moser,StaatsR. 27 S. 130