Kreisvollmacht
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
durch einen Kreisabschied oder durch den Leiter eines Kreises
(III 2) gegebene Ermächtigung zu einem bestimmten Vorgehen.
Wort danach: Kreisvotum
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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