Wort davor: Kreisvolk

Kreisvollmacht
Wortklasse: Femininum
Erklärung: durch einen Kreisabschied oder durch den Leiter eines Kreises (III 2) gegebene Ermächtigung zu einem bestimmten Vorgehen.

Wort danach: Kreisvotum

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten