Wort davor: kreisverwandt

Kreisverwandte
Wortklasse: Maskulinum und Femininum, Plural gebr.
Erklärung: Sammelbegriff.

Kreisverwandte (I)
Erklärung: für die zu einem Kreis (III 2) gehörigen Kreisstände (I); auch für die Gesamtheit der Kreisbewohner?

Kreisverwandte (II)
Erklärung: für die zu einem Kreis (III 4) gehörigen Kreisstände (II).

Wort danach: Kreisverwilligung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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