Wort davor: kreisverwandt
Kreisverwandte
Wortklasse: Maskulinum und Femininum, Plural gebr.
Erklärung:
Sammelbegriff.
Kreisverwandte (I)
Erklärung:
für die zu einem Kreis (III 2) gehörigen Kreisstände (I);
auch für die Gesamtheit der Kreisbewohner?
- Belegtext:
[Kammergerichtsordnung:] kayserliche majestaet hab ... ein ... verbot ausgehen lassen ..., daß auch den kreyß-verwandten [bei der Exekution
der Urteile] eine geraume zeit bestimmt, damit sie sich mit leib und gut von demselben ort thun ... moechten
Datierung: 1521
Fundstelle: RAbsch. II 190
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die kreyß-verwandten, so mit muentz-freyheit versehen
Datierung: 1551
Fundstelle: RAbsch. II 617
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- Belegtext:
[d.] kreisverwanten durch dise ordnung der handhabung des landfridens geschutzt und geschirmbt werden
Datierung: 1554
Fundstelle: WürtVjh.2 10 (1901) 108
- Datierung: 1556
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. 147
- Datierung: 1566
Fundstelle: RAbsch. III 232
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- Belegtext:
ein solcher [Münz-]receß ist fuer saemmtliche creisstaende und creisverwandte eben so verbindlich, als wenn etwas vom kayser und reich verabschiedet worden waere
Datierung: 1803
Fundstelle: RepRecht XI 31
Kreisverwandte (II)
Erklärung:
für die zu einem Kreis (III 4) gehörigen Kreisstände (II).
Wort danach: Kreisverwilligung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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