Wort davor: Kreisversammlung
Kreisverwaltung
Wortklasse: Femininum
Kreisverwaltung (I)
Erklärung:
Verwaltung eines Kreises (III 2).
Kreisverwaltung (II)
Erklärung:
Verwaltung eines Kreises (III 4).
- Datierung: 1808
Fundstelle: WestfForsch. 21 (1968) 13
- Belegtext:
die eingeführten crayss ordnungen, nach welchen die crayss verwaltung einem von den crayss ständen gewählten landrath ... anvertraut sind
Datierung: 1830
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein VII 172
- Belegtext:
die kreisverwaltungen sind bureaukratisch und daher die kreisräte für die ihnen übertragene verwaltung allein verantwortlich
Datierung: 1832
Fundstelle: GSHess. I 130
Kreisverwaltung (III)
Erklärung:
wie Kreiskollegium (II).
Wort danach: kreisverwandt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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