Wort davor: Kreisverordnung
Kreisversammlung
Wortklasse: Femininum
Kreisversammlung (I)
Erklärung:
wie Kreiskonvent (I).
- Datierung: 1551
Fundstelle: RAbsch. II 618
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- Belegtext:
[wenn] es die zeit erleiden mögen, das einer gmeinen kreisversamblung von nöten sein wurde, soll ... der kreisoberist ... mit rat der zugeordneten solches
den usschreibenden kreisfursten, einen gmeinen kreistag auszuschreiben, anzuzeigen macht und bevelch haben
Datierung: 1554
Fundstelle: WürtVjh.2 10 (1901) 89
- Belegtext:
zu des schwaebischen gleich wie anderen crays-versammlungen [ein Wort?] und rathschlagungen niemand dann eines jeden crays verwandten oder desselben geordneten raeth und bottschafften gehoeren
Datierung: 1556
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 14
- Belegtext:
in nechst vermeldter gemeiner crayß-versamblung zu Erfurt ... die crayß-obersten und ihre zugeordnete ... aller crayß ... bedencken zusammen tragen ..., berathschlagen und ... darueber schliessen sollen
Datierung: 1567
Fundstelle: RAbsch. III 259
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- Datierung: 1582
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 374
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- in Google Books
- Belegtext:
der röm. kais. mt. ... bei jüngster ... kraisversamblung wider ... den türken uf abzug an künftiger reichscontribution 24 monat einfachen romzugs ... bewilliget worden
Datierung: 1602
Fundstelle: WürtLTA.2 II 304
- Datierung: 1684
Fundstelle: Moser,StaatsR. 28 S. 315
- Datierung: 1698
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 251
- Datierung: 1705
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 294
- Belegtext:
die craeyß-versammlungen [im westfälischen Reichskreis] werden durch alle dreye [Kreisdirektoren] und in aller dreyen namen ausgeschrieben
Datierung: 1709
Z. Zwantzig, Theatrum praecedentiae II (Frankfurt 1709) 130
- Belegtext:
ein crays-tag, crays-convent oder crays-versammlung ist eine zusammenkunfft derer in einem crays sitz und stimme habender staende, um sich mit einander ueber die gemeinschafftliche
angelegenheiten des crayses zu besprechen und einen schluß darinn zu fassen
Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 28 S. 89
- Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 421
- Belegtext:
gehoeret ... vor die crays-versammlungen alles, was einem crays nuezlich oder schaedlich seyn koennte
Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 432
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- in Google Books
- Datierung: 1788
Fundstelle: Pfeiffer,Reichsadel II 197f.
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
kreis-ausschreib-amt ist das recht eines der vornehmsten kreis-staende, die kreis-genossen zur kreis-versammlung zusammen zu berufen
Datierung: 1789
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 48 S. 493
- Belegtext:
land oder herrschaft ..., auf dessen besitz ... ein sitz- und stimm-recht bey reichs- und kreis-versammlungen haftet
Datierung: 1789
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 48 S. 556
- Belegtext:
kreisversammlungen ... sind allgemeine, wenn sich mehrere kreise versammeln, oder besondere, wenn sich nur ein kreis versammelt
Datierung: um 1795
Fundstelle: StaatsRHeilRömR. 74
- Belegtext:
kreisversammlungen sind ... allgemeine, zu welchen alle kreisstände einberufen werden, oder ... besondere, bei welchen einige stände namens aller die kreisgeschäfte erledigen
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 328
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Kreisversammlung (II)
Erklärung:
in den Plänen zu einer deutschen Bundesverfassung mit Kreiseinteilung vorgesehener Kreiskonvent der Kreisstände
(III).
- Belegtext:
den kreisobersten steht ... zu ... b) die kreisversammlungen zu leiten
Datierung: 1814
Fundstelle: AktWienKongr. I 1 S. 59
- Belegtext:
die kreisversammlung besteht aus allen kreisstaenden unter vorsitz des kreisvorstehers ... [sie wird] jaehrlich ... in der hauptstadt des kreises gehalten
Datierung: 1815
Fundstelle: AktWienKongr. II 31
Kreisversammlung (III)
Erklärung:
wie Kreiskonvent (III), auch in Bayern.
- Datierung: 1715
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 1 S. 410
- Datierung: 1717
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. II 473
- Belegtext:
nicht zu gestatten, daß unnütze kreisversammlungen gehalten ... werden
Datierung: 1751
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IX 193
- Belegtext:
es ist ... bis jetzo die an sich natürliche observanz gewesen und ... geblieben, daß bei denen kreisversammlungen die vota majora dediciret und dasjenige, was per plurima vota
festgesetzet gewesen, sofort zur execution gebracht worden
Datierung: 1759
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. XII 31
- Belegtext:
[Übschr.:] von denen creyß-versammlungen
Datierung: 1770
Fundstelle: SammlSchlesOrdn. XII 202
- Datierung: 1808
Fundstelle: NCCPruss. XII 1 Sp. 587
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1810
Fundstelle: Rabe,PreußG. X 266
- Datierung: 1810
Fundstelle: WestfForsch. 21 (1968) 28
- Belegtext:
an die aemter schließen sich die kreisversammlungen und kreisbehörden ... an
Datierung: 1818
Fundstelle: NrhAnn. 157 (1955) 156
- Belegtext:
jeder kreis-verordnete ist den kreis-versammlungen persönlich beizuwohnen und die vom vorsitzenden bestimmte ordnung zu beobachten verpflichtet
Datierung: 1820
Fundstelle: WestfForsch. 21 (1968) 36
- Belegtext:
in der ausschreibung zur kreisversammlung muessen die hauptgegenstaende der berathung angefuehrt werden ... den vorsitz ... fuehrt der dienstthuende landschaftsrath
Fundstelle: PreußGS. 1821 S. 237
- Belegtext:
die beurtheilung der qualifikation der zu kreis-deputirten zu waehlenden rittergutsbesitzer ist den kreis-versammlungen zu ueberlassen
Datierung: 1827
Fundstelle: Kamptz,Ann. XI 18
- Kgl.-Baierisches Regierungsblatt 1808 S. 997
Kreisversammlung (IV)
Erklärung:
Kreiskonvent innerhalb der Organisation des landständischen Kreditwerks
in Preußen.
- Belegtext:
da das creditsystem ... ein [für d. Stände] gemeinnuetziges institut ist, ... muessen ... zu diesen creis-versamlungen alle landstaende, welche sonst
auf creistagen zu erscheinen berechtigt sind, ... convocirt ... werden
Datierung: 1782
Fundstelle: NCCPruss. VII 1385
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Kreisversammlung (V)
Erklärung:
in der Schweiz beratender und wählender Kreiskonvent.
- Belegtext:
er [friedensrichter] fuehrt in den kreisversammlungen den vorsitz und uebt darin die polizei
Datierung: 1803
Region/Autor/Textsorte:
Aargau
Fundstelle: Pölitz,Verf. III 164
- Belegtext:
die buerger versammeln sich im noethigen falle in gemeinde- und kreisversammlungen
Datierung: 1803
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: Pölitz,Verf. III 175
- Belegtext:
jede kreisversammlung vollzieht drei wahlen ...
Datierung: 1803
Region/Autor/Textsorte:
Tessin
Fundstelle: Pölitz,Verf. III 184
- Belegtext:
die politischen rechte können in kreis- und gemeindsversammlungen nur von kantonsbürgern ausgeübt werden, die in bürgerlichen ehren stehen, nicht gerichtlich
bevogtet sind, noch armenunterstützung geniessen, wenigstens zweihundert schweizerfranken steuerbares vermögen besitzen und das einundzwanzigste jahr angetreten haben, und zwar da, wo sie haushäblich angesessen sind ...
Datierung: 1814
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 347
[weitere Angaben: ebd. 405, 433]
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- Datierung: 1814
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 445
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- Belegtext:
die kreisversammlungen werden alle zwölf jahre zusammen berufen, theils um mitglieder für den grossen rath zu ernennen ..., theils um kandidaten für den grossen rath zu wählen
Datierung: 1814
Fundstelle: QbSchweizVG. 222
Wort danach: Kreisverwaltung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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