Kreisverbot
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
für einen Kreis (III 2) verbindliches Verbot im Münzwesen.
Wort danach: Kreisverbündnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten