Wort davor: Kreissyndikat

Kreissyndikus
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: Grdw. ein griechisch-lateinisches Kunstwort.

Kreissyndikus (I)
Erklärung: in einigen Kreisen (III 2) gewählter und in Eid genommener Jurist als Bearbeiter von Rechtssachen aller Art; auch der Advokat eines Kreises (III 2) beim Reichskammergericht.

Kreissyndikus (II)
Erklärung: (beamteter) Rechtsbeistand in einem Kreis (III 4).

Wort danach: Kreistabelle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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