Wort davor: Kreissyndikat
Kreissyndikus
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
Grdw. ein griechisch-lateinisches Kunstwort.
Kreissyndikus (I)
Erklärung:
in einigen Kreisen (III 2) gewählter und in Eid genommener Jurist als Bearbeiter von Rechtssachen aller Art; auch der Advokat eines
Kreises (III 2) beim Reichskammergericht.
- Belegtext:
die ... schreiben durch den crays-syndicum oder pfennigmeistern an die ... staende ... bestellet werden
Datierung: 1665
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 329
- Belegtext:
darauf deroselben bevollmaechtigter ... durch den crays-syndicum introduciret und demselben auf der graeflichen und herren-banck ... die session ... angewisen worden
Datierung: 1701
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 111
- Belegtext:
bey einigen craysen findet sich ... ein crays-syndicus ... [ist] ihre verrichtung nicht ueberall einerley ... anno 1564 wurde vom schwaebischen crays ...
resolvirt, einen crays-syndicum zu bestellen, der pro interesse des crayses und der demselben angehoerigen staende und glider zu handhabung der reichs-abschide, constitutionen
und ordnungen wider einen jeden, der sich der staende unterthanen mit processen umzutreiben unterstehen wuerde, zu opponiren haette
Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 452f.
- Belegtext:
es wurden ... auch des crayses advocati am cammer-gericht jezuweilen crays-syndici genannt
Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 454
- Datierung: 1747
Fundstelle: Moser,StaatsR. 32 S. 36
- Datierung: 1751
Fundstelle: Buder 254
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
Kreissyndikus (II)
Erklärung:
(beamteter) Rechtsbeistand in einem Kreis (III 4).
Wort danach: Kreistabelle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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