Wort davor: Kreisquantum

Kreisquote
Wortklasse: Femininum

Kreisquote (I)
Erklärung: von einem Kreisstand (I) nach der Kreismatrikel zu leistender Anteil an dem Kreisquantum.

Kreisquote (II)
Erklärung: von einem Kreisstand (II) zu leistender Anteil an der Kreisanlage (II).

Wort danach: Kreisrat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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