Kreisquote
Wortklasse: Femininum
Kreisquote (I)
Erklärung:
von einem Kreisstand (I) nach der Kreismatrikel
zu leistender Anteil an dem Kreisquantum.
Wort danach: Kreisrat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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