Wort davor: Kreisprovisionalordonnanz

Kreisquantum
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: von einem Kreis (III 2) durch die Kreisstände (I) nach der Kreismatrikel zu entrichtender Beitrag (Geld, Naturalien, Truppen) zu den Bedürfnissen assoziierter Kreise (III 2) oder des Reichs.
vgl. Kreisportion, Kreisquote (I).

Wort danach: Kreisquote

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