Wort davor: Kreispräsentation

Kreisprästanda, Kreisprästanden
Wortklasse: Neutrum Plural
Erklärung: die pflichtgemäß von einem Kreisstand (I) zu erbringenden Steuern und sonstigen Natural- und Dienstleistungen.
sprachliche Erläuterung: zu lateinisch praestare 'gewährleisten'.
vgl. Kreisanlage (I), Kreisprästation, Kreisschuldigkeit.

Wort danach: Kreisprästation

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