Wort davor: Kreisnotar
Kreisoberst
Wortklasse: Maskulinum
Kreisoberst (I)
Erklärung:
Leiter der Exekutivgewalt eines Kreises (III 2), wie Kreishauptmann
(I), später auf die Leitung des Militärwesens ( Kreismiliz) beschränkt.
- Belegtext:
von wahl und verordnung der kreisobersten und deputierten räten ... von bestallung und besoldung der kreisobersten ... von pflicht der kreisobersten ... von der kreisobersten ...
gwalt und ambt [Aufzählung d. Amtsbefugnisse]
Datierung: 1554
Fundstelle: WürtVjh.2 10 (1901) 86-88
- Belegtext:
der kreisobersten ... ampt uf der execution des landfridens steet
Datierung: 1554
Fundstelle: WürtVjh.2 10 (1901) 87
- Datierung: 1555
Fundstelle: RAbsch. III 26
[weitere Angaben: uö.]
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- Belegtext:
waere es ..., daß einer oder mehr kreyß-staende an solcher vollnziehung [d. Kreisschlüsse] ungehorsam oder saeumig erscheinen wuerden ..., so sollen die andere staende mit
huelff und zuthun deß kreyß- obersten und der zugeordneten ... den oder dieselbigen ungehorsamen zu der gebuehr, auch abtrag des schadens anhalten
Datierung: 1559
Fundstelle: RAbsch. III 169
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- Belegtext:
damit des h. reichs land-friede desto steiffer gehalten ... werde, ... soll dieser loebl. schwaebische reichs-creiß zu bestaendiger handhabung ... desselben ... seinen creiß-obristen
haben, welcher durch die staende dieses creißes erwehlet worden
Datierung: 1563
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 464
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
sollen alle ... creiß-obersten denen staenden dieses creißes, welche fuerstlichen standes ... seyn werden, bey ihren fuerstlichen wuerden ... verspruch thun, aber die andere
... einen leiblichen eyd schweren, wie nachfolgende form ... ausweiset
Datierung: 1563
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 464
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
der creiß-obriste soll in diesem creiß der zugeordneten staende oder ihrer nachgesetzten kriegsraethe wissen, willen und consens in allem zu ersuchen und zu gebrauchen schuldig
seyn, auch ohne ihren rath und zuthun etwas zu handeln weder macht noch gewalt haben
Datierung: 1563
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 465
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Datierung: 1564
Fundstelle: RAbsch. III 204
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- Belegtext:
den creyß-obersten gewalt gegeben, ueber die einfach auch die gedoppelte huelff aufzumahnen ... auch die creyß-obersten in hoechster erheischender noth die huelff getripelt
auf die anschlaege aufzumahnen macht haben sollen
Datierung: 1566
Fundstelle: RAbsch. III 217
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- Belegtext:
die aufmahnung niemand anderst dann den crays-obersten ... gebuehren solle
Datierung: 1573
Fundstelle: Moser,StaatsR. 32 S. 60
- Datierung: 1594
Fundstelle: RAbsch. III 424
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- Datierung: 1648
Fundstelle: RAbsch. III 600
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- Belegtext:
auf erfordern des crays-obristen die behoerige ... hilfe ... an volk, geschuez, munition, und was zum kriegs-zuge sonst gehoerig, [leisten]
Datierung: 1654
Fundstelle: SammlStaatssachen I 36
- Datierung: 1681
Fundstelle: RAbsch. IV 138
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- Belegtext:
creyß-obersten oder creyß-hauptleuten, deren amt von dem amt der creyß-ausschreibenden fuersten sehr ... unterschieden
Datierung: 1698
Fundstelle: Faber,Staatskanzlei III 97
- Belegtext:
sollen nach der executions- und cammer-gerichts-ordnung die mandata executorialia an die creyß-obersten und nicht an die ausschreibende fuersten gerichtet werden
Datierung: 1698
Fundstelle: Faber,Staatskanzlei III 100
- Belegtext:
hat man die creyß-obersten oder hauptleuthe zu exequirung der urtheil ... gebraucht, welches meistens durch des kaysers authoritaet geschehen, welcher die hoeheste macht zu exequiren allein exerciret
Datierung: 1698
Fundstelle: Faber,Staatskanzlei III 103
- Datierung: 1721
Fundstelle: Ludovici,LehnsProzeß 288
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
creiß-obersten muessen, so lange sie dieses amt verwalten, von aller andern pflicht und verbindlichkeit ..., die sie gegen das reich haben, frey sein
Datierung: 1733
Fundstelle: Zedler VI 1565
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
es muß ... ein solcher obrister [Kreisoberst] ...nicht mit einem obersten eines crays-regiments confundirt werden ..., so gehet ... die wuerde eines crays-obristens
... dem amt eines crays-generals fuer
Datierung: 1747
Fundstelle: Moser,StaatsR. 29 S. 21
- Datierung: 1751
Fundstelle: Buder 258-260
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- digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- Belegtext:
der creys-obriste hat ... macht, die creys-mannschafft an ort und stelle, da man deren benoethiget, hin zu commandiren ... die gewalt des creys-obristen erstrecket sich noch weiter:
es erlangte solcher ... auch die macht, nach gelegenheit der sache ... einen anstand oder friede zu machen oder anzunehmen. es solle sich aber auch derselbe ... keiner hoheit ueber andere staende annehmen
Datierung: 1766
J.Chr. Hirsch, Kurze Beleuchtung ... des Creys-Obristen-Amts ... (Ansbach 1766) 8
- Belegtext:
nebst den creysausschreibenden fuersten soll ein jeder creys ... einen creysobristen haben, dessen amt hauptsaechlich in besorgung des creysmilitar- und executionswesen bestehet.
in verschiedenen creysen ... ist diese charge ... abgekommen oder mit dem creysausschreibamt combinirt worden
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 118
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
einige vermengen die crays-ausschreibende fuersten und die crays-obristen mit einander ... jenes ist ein civil-amt, dises ein militarisches; jenes etwas erbliches, dises etwas personelles
Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 180
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- Belegtext:
ein fuerst, der craysobrister wird, legt keine formliche pflicht ab ... ein exempel einer wuercklichen beeidigung ... eines craysobristens, der kein fuerst ware, hat man im fraenckischen
Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 476
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- in Google Books
- Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 773f.
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- in Google Books
- Belegtext:
kan auch ... ein creisausschreibender fuerst zugleich zum creisobristen erwaehlet werden
Datierung: 1782
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. I 641
- Datierung: 1782
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. I 642
- Belegtext:
hat ... jeder kreis einen kreis-obersten, ducem circuli, dessen amt ist, (1.) ein fleißiges auffmercken zu haben, ob und wo sich eine krieges-empoerung, muster-platz und andere
rottirung in dem kreis ereignen wollen, (2.) darauff nach gelegenheit der bevorstehenden ... gefaehrligkeit ... die ihm zugeordnete an einem ... ort zusammenerfordern und zuberathschlagen, wie starck
... (3.) die huelffe von jedem stande zuerfordern, (4.) den kreis von der bevorstehenden gefahr zu befreyen und (5.) gegen die landfriedbrecher und andere verbrecher die kaeyserliche gesprochene acht, urtheil und andere straffen zu exequiren
Fundstelle: Hübner,ZtgLex. 1704 S. 586
- Belegtext:
das militar-commando ... gebuehret ... nach denen reichs-constitutionen in denen craysen, wo die crays-kriegs-aemter ersetzet seynd, forderist dem crays-obristen
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. passim.
- Belegtext:
das militar-commando ... gebuehret ... nach denen reichs-constitutionen in denen craysen, wo die crays-kriegs-aemter ersetzet seynd, forderist dem crays-obristen
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 221
Kreisoberst (II)
Erklärung:
in den Plänen zur dt. Bundesverfassung mit Kreiseinteilung der Leiter eines Kreises (III 2).
- Belegtext:
die bundesstaaten sollen in 7 kreise eingetheilt werden ... jeder kreis soll einen oder zwei kreisobersten haben, deren befugnisse und obliegenheiten zunaechst die aufrechterhaltung
und befolgung des bundesvertrags, der bundesbeschlüsse und der bundesrichterlichen sprueche, die militaerverfassung und allgemeine ordnung und sicherheit im kreise betreffen
Datierung: 1814
Fundstelle: AktWienKongr. I 1 S. 49
- Datierung: 1814
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein V 15
- Belegtext:
kreisvorsteher (welches wort man dem der kreisobersten in den entwuerfen vorgezogen hat)
Datierung: 1815
Fundstelle: AktWienKongr. II 7
Wort danach: Kreisoberstenamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten