Kreisnotar
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
in einem Kreis (III 4) dem Kreisvogt bei seinen Amtsverrichtungen und
zur Verwaltung der Akten von der Krone beigegebener Notar.
Wortbildungshinweis: zu
Notar.
Wort danach: Kreisoberst
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