Wort davor: Kreisnemede

Kreisnotar
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: in einem Kreis (III 4) dem Kreisvogt bei seinen Amtsverrichtungen und zur Verwaltung der Akten von der Krone beigegebener Notar.
Wortbildungshinweis: zu Notar.

Wort danach: Kreisoberst

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