Wort davor: Kreismünzwardein
Kreisnachgeordnete
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
der dem Kreisoberst (I) als Stellvertreter unmittelbar nachgeordnete Kreisstand
(I) oder dessen Beauftragter.
vgl.
Kreiszugeordnete.
- Datierung: 1654
Fundstelle: JRA. 645
- Belegtext:
ist ... Chur-Brandenburg ... mehrentheils zur ehre und wuerde des craeyß-nachgeordneten oder des secundarii dignitarii nach dem craeyß-directore und obristen beruffen
Datierung: 1709
Z .Zwantzig, Theatrum praecedentiae ... (Frankfurt 1709) II 129
- Belegtext:
ein crays-nachgeordneter ist des crays-obristens substitutus, welcher, wann der crays-obriste sein amt nicht versehen kan oder nicht will, auch sonst keinen substitutum hat, seine stelle vertritt
Datierung: 1747
Fundstelle: Moser,StaatsR. 29 S. 21
- Belegtext:
zum crays-nachgeordneten einhellig erwaehlt worden
Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 468
Faksimile
- in Google Books
- Datierung: 1782
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. I 633
Wort danach: Kreisnemede
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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