Wort davor: Kreismünzstatt
Kreismünzwardein
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
zur Prüfung der geprägten Münzen hinsichtlich ihres Feingehalts von einem Kreis (III 2) angestellter und vereidigter Bedienter,
meist Kreiswardein genannt.
- Belegtext:
besoldung des crays-muentz-wardeins
Datierung: 1747
Fundstelle: Moser,StaatsR. 32 S. 55
- Datierung: 1756
Fundstelle: Cramer,Neb. VI 54
- Belegtext:
die aufsicht über das münzwesen ist den kreisen aufgetragen; in jedem kreise sind ... münzstädte, in welchen alle kreisstände, die keine eigenen bergwerke haben, von dem vom kreise bestellten münzmeister
... unter der aufsicht des kreismünzwardeins sollen prägen lassen
Datierung: um 1795
Fundstelle: StaatsRHeilRömR. 65
- Belegtext:
die niederen kreisämter sind ... das amt eines kreismünzwardeins
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 328
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Wort danach: Kreisnachgeordnete
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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