Wort davor: Kreismünzstatt

Kreismünzwardein
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: zur Prüfung der geprägten Münzen hinsichtlich ihres Feingehalts von einem Kreis (III 2) angestellter und vereidigter Bedienter, meist Kreiswardein genannt.

Wort danach: Kreisnachgeordnete

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