Wort davor: Kreismünzschluß
Kreismünzstatt, Kreismünzstätte
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
in einem Kreis (III 2) eingerichtete Münzstatt (je Kreis drei bis vier), auf der die nicht im Besitz eigener Bergwerke befindlichen
Kreisstände (I) nach den in ihrem Kreis (III 2) eingeführten Münz- und
Probationsordnungen unter eigenen Kreisbeamten ( Kreiswardein) und unter Einhaltung des Reichsfußes Münzen prägen lassen müssen;
in der Praxis nur vereinzelt und nur für kurze Zeit eingeführt.
- Belegtext:
ordnen ..., daß muentz-hern, so eigene bergwerck haben, auff ihren sonderen muentzen nur dasjenig gold oder silber, so viel daselbsten gewonnen, zu vermuentzen unverbotten, ... alles ander erkaufft
oder sonsten an sich gebracht gold oder silber sollen sie, wie andere staende, auff den angestellten drey oder vier creyß-muentz-staedten vermuentzen zu lassen schuldig seyn
Datierung: 1571
Fundstelle: RAbsch. III 345
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- Datierung: 1630
Fundstelle: Wielandt,BadMünzG. 154
- Datierung: 1690
Fundstelle: Scotti,Cleve I 658
- Datierung: 1691
Fundstelle: CCMarch. IV 1 Sp. 1311
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1761
Fundstelle: MittErfurt 53 (1940) 153
- Belegtext:
solle bey jeder rechtmaeßiger crays-muenz-statt ein special-muenzwardein ... seyn
Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 252
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- Belegtext:
crays-muenzstaette seynd nun: im bayrischen: Muenchen, Salzburg und Regensburg. im fraenckischen: Wuerzburg, Schwabach, Wertheim und Nuernberg. im oberrheinischen: Fulda,
Darmstatt, Hanau und Franckfurt. im schwaebischen: Stuttgart, Baden, Tettnang und Augsburg
Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 740
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- Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 745
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- in Google Books
- Datierung: 1797
Fundstelle: HohenzollForsch. 1 (1892) 111
Wort danach: Kreismünzwardein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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