Wort davor: Kreismitstand

Kreismonat
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: die gemäß dem Kreisanschlag in einem Monat zu leistende Kreisanlage (I).
vgl. Kreisrömermonat.

Wort danach: Kreismünzedikt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten