Kreismonat
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
die gemäß dem Kreisanschlag in einem Monat zu leistende Kreisanlage (I).
vgl.
Kreisrömermonat.
Wort danach: Kreismünzedikt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten