Wort davor: Kreismitausschreibamt

kreismitausschreibend
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: bestimmendes Beiwort für denjenigen Reichsfürsten eines Kreises (III 2), der zusammen mit einem anderen den Kreiskonvent (I) ausschreibt.
vgl. kreisausschreibend.

Wort danach: Kreismitfürst

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