Wort davor: Kreismannschaft
Kreismatrikel
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Verzeichnis der Kreisstände (I) und ihrer pflichtgemäßen Beiträge an Mannschaft und an Geld zu den Bedürfnissen
des Kreises (III 2) und im Kriegsfall zur Unterhaltung des Reichsheeres.
vgl.
Kreisrepartition,
Kreistabelle,
Reichsmatrikel.
- Datierung: 1649
Fundstelle: Lünig,CollN. I 1043
- Datierung: 1672
Fundstelle: Moser,StaatsR. 29 S. 400
- Datierung: 1729
Fundstelle: FreibDiözArch. 20 (1889) 259
- Belegtext:
[Titel e. Aufsatzes:] von der reichs- und crays-matricul der fraenckischen crays-staende
Datierung: vor 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 452
- Belegtext:
ein landsaessiges gut dasjenige genennet wird, welches tempore matriculae in den haenden eines reichsstaendischen unterthanen gewesen und von daher zur reichs- und creyß-matrickel
unter dem ganzen anschlag des reichsstandes mit versteuret worden
Datierung: 1764
Fundstelle: Cramer,Neb. 42 S. 4
- Belegtext:
ordentlicher weise ist zwischen der nach denen craysen eingetheilten reichs-matricul, in so ferne selbige jeden crays ins besondere betrifft, und der special-matricul eines jeden crayses kein unterschid,
weder was die liste der staende noch ihre anschlaege betrifft; ausserordentlicher weise aber kan in ein- oder dem anderem sich ein unterschid ereignen, nemlich 1. wann ein crays jemand zum craysstand
recipirt, der aber noch nicht auch vom reich zum reichsstand angenommen worden ist, welches sich jezuweilen zutraeget, und da alsdann von der crays-matricul und standschafft keineswegs
sich so gleich auch auf die reichs-matricul und standschafft schliessen laesset
Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 700
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- Belegtext:
kreis-matrikel ... das verzeichniß der stände eines reichs-kreises und derjenigen summe, welche ein jeder zu den bedürfnissen des kreises im nöthigen falle zu entrichten hat
Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1773
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
durch die errichtung der reichs- und crais-matriklen wurde jeder stand verpflichtet, von seinem territorium zu den gemeinsamen ausgaben des reiches und des craises, dem dieses territorium zugetheilt war, beizusteuren
Datierung: 1789
Fundstelle: Kerner,RRittersch. III 22
- Belegtext:
das ... ritter-corpus ... [ist] in keiner reichs, creyß und cammergerichtlichen matrikul begriffen
Datierung: 1789
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. XI 7
- Belegtext:
es giebt verschiedene gattungen von matrikeln, als reichs-, creis- und landesmatrikeln
Datierung: 1802
Fundstelle: RepRecht X 171
- Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 180
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kreismatrikularanschlag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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