Wort davor: Kreislegstadt

Kreismacht
Wortklasse: Femininum

Kreismacht (I)
Erklärung: Kreisstand (I).

Kreismacht (II)
Erklärung: (militärische?) Einflußnahme eines Kreises (III 2).

Wort danach: Kreismannschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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