Kreislandesälteste
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
in Schlesien seit dem Ende des 16. Jh. Vorsteher eines Kreises (III 4), vorwiegend Landesältester
genannt, der im Kreis (III 4) mit eigenen Gütern ansässig sein muß und von den Kreisständen
(II) auf Zeit gewählt wird; 1741 im preußischen Schlesien durch den Landesrat ersetzt.
Wort danach: Kreislegation
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