Kreiskontrolleur
Wortklasse: Maskulinum
Kreiskontrolleur (I)
Erklärung:
vereinzelte Bezeichnung für einen Proviantbuchhalter auf Grund seiner Funktion als Kontrollorgan des Kassenwesens bei der Kreismiliz.
Wort danach: Kreiskonvent
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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