Wort davor: Kreiskontribution

Kreiskontrolleur
Wortklasse: Maskulinum

Kreiskontrolleur (I)
Erklärung: vereinzelte Bezeichnung für einen Proviantbuchhalter auf Grund seiner Funktion als Kontrollorgan des Kassenwesens bei der Kreismiliz.

Kreiskontrolleur (II)
Erklärung: niederer Bedienter bei der Steuerbehörde eines Kreises (III 4).

Wort danach: Kreiskonvent

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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