Wort davor: Kreiskonsultation
Kreiskontingent
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
von den Kreisständen (I) nach der Kreismatrikel
aufzubringender Anteil an Kreistruppen als Beitrag für die Kreismiliz
oder Reichsarmee, auch der an die Stelle eigener Truppen tretende Geldbeitrag.
vgl.
Kreiscorpo,
Kreisquantum.
- Datierung: 1674
Fundstelle: Moser,StaatsR. 29 S. 413
- Datierung: 1691
Fundstelle: Moser,StaatsR. 31 S. 80
- Belegtext:
[wurde von der Konferenz] die anwerbung des creyß contingents zur reichsverfassung der continuation in denen subsidien ... vorgezogen
Datierung: 1697
Fundstelle: MittLippe 26 (1957) 84
- Belegtext:
die ... proviantirung solcher crays-contingentien nicht mehr ... unter das extraordinarium eingeworffen ... werde
Datierung: 1701
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 11
- Datierung: 1703
Fundstelle: RAbsch. IV 196
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- Belegtext:
die allerseitige creyß-contingentia in completen stand hergestellet ... werden solle
Datierung: 1705
Fundstelle: RAbsch. IV 221
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- Datierung: 1706
Fundstelle: RAbsch. IV 223
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- Datierung: 1707
Fundstelle: Faber,Staatskanzlei XI 570
- Datierung: 1719
Fundstelle: Moser,StaatsR. 29 S. 161
- Datierung: 1735
Fundstelle: Faber,Staatskanzlei 109 S. 400
- Datierung: 1744
Fundstelle: HistBeitrPreuß. II 299
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
dise freye reichs-herrlichkeit A. zu dises crayses gemeiner cassa ihr angeschribenes crays-contingent beygetragen und bezahlt habe
Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 116
- Datierung: 1747
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 276
- Belegtext:
ist ... durch die kreise jedem stand sein kreis-kontingent aufgelegt worden
Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 521
- Datierung: 1765
Fundstelle: SammlStaatssachen I 14
- Belegtext:
in fridens-zeit ein landes-herr schuldig seye, seine plaeze mit seinem crays-contingent zu besezen, und ein land nicht verbunden werden koenne, ueber das crays-contingent auch noch besondere garnisonen zu unterhalten
Datierung: 1765
Fundstelle: SammlStaatssachen I 22
- Datierung: 1765
Fundstelle: SammlStaatssachen I 108
- Belegtext:
theilen sich die creyß-praestanda in zwey classen. a) in das ordinarium, und b) in das extraordinarium. das ordinarium ... betrifft hauptsaechlich die anwerbung und aufstellung des creyß-contingents,
montirung und equippirung desselben und ... dessen unterhaltung ... das extraordinarium circuli hat seine ruecksicht hauptsaechlich auf die interna & domestica circuli und bestehet in baarer geld-praestation zur creyß-cassa
Datierung: 1766
Fundstelle: Cramer,Neb. 64 S. 58
- Datierung: 1774
Fundstelle: Moser,JustizVerf. I 894
- Datierung: 1784
Fundstelle: Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 176
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- in Google Books
- Belegtext:
kreis-contingent, in dem deutschen stats-rechte, dasjenige contingent an truppen, welches jeder reichs-kreis bey einem reichs-kriege zu der reichs-armee zu geben verbunden ist;
oder die anzahl soldaten zu pferde oder zu fuße, welche ein kreis-stand nach der in dem kreis-schlusse gemachten repartition zu der kreis-mannschaft stellen muß ... das kreis-contingent wird nach erfolgter
repartition vom lande gefordert, doch nur unter der bedingung, daß die sicherheit des landes oder des reiches die stellung nothwendig macht
Datierung: 1789
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 48 S. 501
- Belegtext:
creiscontingent. alles dasjenige, was ein creisstand zur gemeinschaftlichen creisverfassung contribuirt
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VI 71
Wort danach: Kreiskontribution
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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