Wort davor: Kreiskollekte

Kreiskommissar
Wortklasse: Maskulinum
vgl. Kriegskommissar (I), Land(es)kommissar(ius).

Kreiskommissar (I)
Erklärung: vereidigter Inhaber eines Militäramts bei der Kreismiliz, vorwiegend für Sold- und Proviantverteilung zuständig.
vgl. Kreisproviantkommissar, Kreisproviantmeister, Kreiszahlmeister.

Kreiskommissar (II)
Erklärung: vom Landesherrn in einem Kreis (III 4) mit besonderen Verwaltungsaufgaben betraute Person.
Wortbildungshinweis: zu Kommissar (I).

Kreiskommissar (II 1)
Erklärung: zunächst nur in der Mark Brandenburg aus den Kreisständen (II) auf ihren Vorschlag vom Landesherrn bestimmter oberster Verwaltungsbeamter, der in herausragender Stellung auch Kreisdirektor (III 1) und ab 1702 Landesrat genannt wird.
Kreiskommissar (II 2)
Erklärung: in Ansbach-Bayreuth unter preußischer Herrschaft.
vgl. Kreisdirektor (III 2).
Kreiskommissar (II 3)
Erklärung: in Österreich dem Kreishauptmann (II 1) unterstellt.
Kreiskommissar (II 4)
Erklärung: in Sachsen ein mit einem Rittergut im Kreis (III 4) ansässiger Adliger, der ausschließlich (?) mit militärischen Verwaltungsaufgaben betraut ist.
Kreiskommissar (II 5)
Erklärung: in Livland gewöhnlich ein von der Krone auf Zeit als Amtsträger eingesetzter und besoldeter Adliger.

Wort danach: Kreiskommissariat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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