Wort davor: Kreiskollekte
Kreiskommissar
Wortklasse: Maskulinum
vgl.
Kriegskommissar (I),
Land(es)kommissar(ius).
Kreiskommissar (I)
Erklärung:
vereidigter Inhaber eines Militäramts bei der Kreismiliz, vorwiegend für Sold- und Proviantverteilung zuständig.
vgl.
Kreisproviantkommissar,
Kreisproviantmeister,
Kreiszahlmeister.
- Datierung: 1664
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 3 u. 214
- Datierung: 1664
Fundstelle: RAbsch. IV 12
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- Belegtext:
solle ... von den creyß-commissarien und zahlmeistern dahin gesehen werden, damit ... auf ein paar monath an baarem geld ein vorrath seye
Datierung: 1664
Fundstelle: RAbsch. IV 18
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- Datierung: 1664
Fundstelle: RAbsch. IV 27
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- Belegtext:
einen crays-commissarium, welcher die aufsicht und zahlung bey denen crays-voelckern nach der ... instruction, so ihme auszuhaendigen, auf sich hat, zu bestellen, vor gut befunden
Datierung: 1672
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 81
- Datierung: 1683
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 93
- Datierung: 1688
Fundstelle: Moser,StaatsR. 30 S. 6
- Datierung: 1695
Fundstelle: Moser,StaatsR. 28 S. 189
Kreiskommissar (II)
Erklärung:
vom Landesherrn in einem Kreis (III 4) mit besonderen Verwaltungsaufgaben betraute Person.
Wortbildungshinweis: zu
Kommissar (I).
Kreiskommissar (II 1)
Erklärung:
zunächst nur in der Mark Brandenburg aus den Kreisständen (II) auf ihren Vorschlag vom Landesherrn
bestimmter oberster Verwaltungsbeamter, der in herausragender Stellung auch Kreisdirektor (III 1) und ab 1702 Landesrat
genannt wird.
- Datierung: 1644
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. II 352
- Datierung: 1674
Fundstelle: v.Unruh,Kreis 44
- Belegtext:
bitten ew. königl. maj. wir dero ... kreis-commissarien ..., uns ... als auch denen directoribus in der Alt- und Uckermark, doch so, daß diesen das directoris-prädikat dem alten
herkommen nach mit und voraus gegeben und gelassen werde, nunmehr ... den titul des land-raths ... beizulegen [d. Bitte wurde 1702 stattgegeben]
Datierung: 1701
Fundstelle: Isaacsohn,PreußBeamte II 317
- Belegtext:
landrath und kreiscommissar
Datierung: 1703
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 416
- Belegtext:
die noch lebende kreiscommissarios bei ihren verrichtungen zwar zu lassen, es sollen aber ... die durch successiven abgang derselben erledigte stellen nicht mehr besetzet ... werden
Datierung: 1703
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 486
- Belegtext:
die kreiscommissarii werden bei den geschlechtern nach ihrer ordnung von sr. königl. majestät bestellet und vom königlichen commissariat in eidespflicht genommen
Datierung: 1703
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 661
- Belegtext:
[ist empfehlenswert,] die kreiscommissarien gar aussterben und abgehen, ihre verrichtung aber durch die kriegscommissarios allein respiciren [zu lassen]
Datierung: 1713
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 373
- Datierung: 1714
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 666
- Datierung: 1716
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. II 384
- Datierung: 1717
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. II 506
- Belegtext:
die justiz in der ersten instanz ... über die kleinen städte in polizeisachen mit dem kreiscommissario ... die ... aufsicht ... zu besorgen [hat]
Datierung: 1721
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. III 419
- Belegtext:
landraethe und kreiscommissarien
Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. II 554 Anm.
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- Belegtext:
wann dieser oder jener creyß-commissarius sich in die ordnung ... nicht sollte finden koennen, wenn ihm ... diensteifer abgehen sollte ..., sodann ein solcher ... vom auftrag zu dispensiren [sei]
Datierung: 1774
Fundstelle: NCCPruss. V 3 Sp. 56
- Belegtext:
die herren landraethe und kreiscommissarien
Datierung: 1816
Fundstelle: AmtsBlWestf. 1 (1816) 219
Kreiskommissar (II 2)
Erklärung:
in Ansbach-Bayreuth unter preußischer Herrschaft.
vgl.
Kreisdirektor (III 2).
- Belegtext:
das fürstenthum Bayreuth in sechs [Kreise eingeteilt ist] ... jedem kreis ist ein kreis-director vorgesetzt und diesem sind ein kreis-kommissair ... beigegeben
Datierung: 1797
Fundstelle: HohenzollForsch. 1 (1892) 54
Kreiskommissar (II 3)
Erklärung:
in Österreich dem Kreishauptmann (II 1) unterstellt.
Kreiskommissar (II 4)
Erklärung:
in Sachsen ein mit einem Rittergut im Kreis (III 4) ansässiger Adliger, der ausschließlich (?) mit militärischen Verwaltungsaufgaben betraut ist.
- Datierung: 1714
Fundstelle: CAug. I 2155
[weitere Angaben: uö.]
- Belegtext:
wegen derer creyß- und march-commissarien ... das absehen dahin richten, daß tuechtige und derer creyse kundige personen darzu constituiret werden
Datierung: 1715
Fundstelle: CAug. I 377
- Datierung: 1728
Fundstelle: CAug. III 3 Sp. 1059
- Datierung: 1728
Fundstelle: CAug. III 3 Sp. 1067
- Belegtext:
sollen in einem jeden creyß die creyß-commissarien mit hinlaenglicher instruction, auch vollmacht versehen werden, daß sie ueber alle, ratione derer recruten, entweder unter
denen gerichts-obrigkeiten sich ereignenden streitigkeiten oder von seiten der miliz verhaengende difficultaeten ... ohne rueckfrage ... decidieren
Datierung: 1734
Fundstelle: CAug. III 3 Sp. 1262
- Datierung: 1752
Fundstelle: CAug. III 3 Sp. 1176
- Datierung: 1752
Fundstelle: CAug. III 3 Sp. 1194
- Datierung: 1762
Fundstelle: Schlechte,StRefSachsen 204
- Belegtext:
[nach Befehl von 1704:] kreiskommissarien genießen 500 thlr. besoldung
Datierung: 1792
Fundstelle: Schwarz,LausWB. I 325
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- Belegtext:
[nach Befehl von 1717:] kreiskommissarien ... haben den rang nach denen kammerjunkern und vor den obristlieutenants
Datierung: 1792
Fundstelle: Schwarz,LausWB. I 325
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- Belegtext:
was ... die gerechtsamen des adels anbetrifft, die mit dem besitz der rittergueter verbunden sind, so bestehen diese ... 3) in den stellen der kreishauptleute, kreis- und marschkommissarien, welche der regel nach in dem kreise, wo sie eines dieser aemter versehen, mit einem rittergute angesessen seyn sollen
Datierung: 1794
Fundstelle: Schwarz,LausWB. V Anh. 10
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Kreiskommissar (II 5)
Erklärung:
in Livland gewöhnlich ein von der Krone auf Zeit als Amtsträger eingesetzter und besoldeter Adliger.
- Belegtext:
es soll sich keiner, der zum creyß-commissario verordnet wird, solcher commissariatschaft entziehen ... bey poen von hundert gold-guelden ... es sollen solche verordnete creyß-commissarien drey jahr lang seyn ... in jedem creyse ... mit einer ... vollmacht versehen werden, damit ... die landeseingesessene als auch der officier und soldat ihnen ihren gebuehrlichen respect geben moegen
Datierung: 1671
Fundstelle: SammlLivlLR. II 572
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Kreiskommissariat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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