Wort davor: Kreiskassier(er)
Kreiskasten
Wortklasse: Maskulinum
Kreiskasten (I)
Erklärung:
Behältnis, in dem die Kreisanlagen (I) aufbewahrt werden.
vgl.
Kreiskasse (I),
Kreiskiste,
Kreislade,
Kreistruhe.
Wortbildungshinweis: zu
Kasten (I).
- Belegtext:
gemeinen pfennig ... einnehmen und in den crays-kasten ... hinterlegen
Datierung: 1542
Fundstelle: Moser,StaatsR. 31 S. 23
- Datierung: 1542
Fundstelle: MünsterBeitr.2 34 S. 41
- Datierung: 1567
Fundstelle: VeröfflNdsachs. X 1 S. 427
- Datierung: 1569
Fundstelle: VeröfflNdsachs. X 2 S. 41
- Datierung: 1599
Fundstelle: Moser,StaatsR. 32 S. 96
- Belegtext:
einen crays-vorrath an gelde betreffend, haben sich die anwesende raethe, abgesandten und bottschafften verglichen, daß ein jedweder stand seinem anschlag nach 6 monath einfachen rom-zugs ... in den
crays-kasten zu Lueneburg ... unfehlbar einbringen solle
Datierung: 1619
Fundstelle: Moser,StaatsR. 31 S. 513
- Datierung: 1666
Fundstelle: Westphalen,Mon. IV 1230
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Kreiskasten (II)
Erklärung:
Kasten (III) in einem Kreis (III 4)?
Wort danach: Kreiskastenherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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