Wort davor: Kreiskassarechnungsverhör

Kreiskasse, Kreiskassa
Wortklasse: Femininum
Erklärung: ausgehend von der Bedeutung des Grundwort als Geldbehältnis.
vgl. Kasse (I), Kasse (II 1).

Kreiskasse (I)
Erklärung: an die in einem Kreis (III 2) die Kreisanlagen (I) zu entrichten sind.
vgl. Kreiskasten (I), Kreiskriegskasse, Leg(e)statt.

Kreiskasse (II)
Erklärung: an die in einem Kreis (III 3) die Beiträge der Ritterschaft zur Bestreitung der Ausgaben zu entrichten sind.
Kreiskasse (III)
Erklärung: Behörde oder Unterabteilung einer Behörde in einem Kreis (III 4).

Wort danach: Kreiskassieramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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