Wort davor: Kreiskanzlei

Kreiskanzlist
Wortklasse: Maskulinum

Kreiskanzlist (I)
Erklärung: niederer Bedienter einer Kreiskanzlei (I), der dem Kreissekretär (I) untersteht.

Kreiskanzlist (II)
Erklärung: niederer Bedienter in der Behörde eines Kreises (III 4).

Wort danach: Kreiskassarechnungsverhör

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