Wort davor: Kreiskanzlei
Kreiskanzlist
Wortklasse: Maskulinum
Kreiskanzlist (I)
Erklärung:
niederer Bedienter einer Kreiskanzlei (I), der dem Kreissekretär
(I) untersteht.
- Datierung: wohl 1671
Fundstelle: WürtDienerb. 39
- Belegtext:
der crays-secretarius fuehret bey crays-taegen ... die obsicht ueber die crays-cancellisten
Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 455
- Belegtext:
wo eine eigene crayscanzley ist, pflegen auch besondere registratoren, crayscancellisten oder copisten, scribenten ... vorhanden zu seyn
Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 252
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Kreiskanzlist (II)
Erklärung:
niederer Bedienter in der Behörde eines Kreises (III 4).
Wort danach: Kreiskassarechnungsverhör
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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