Wort davor: Kreishufe

Kreiskanzlei
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Geschäftsstelle.

Kreiskanzlei (I)
Erklärung: in den meisten Kreisen (III 2) zur schriftlichen Erledigung der Kreisangelegenheiten eingerichtet und dem Kreisdirektor (I) beziehungsweise dem kreisausschreibenden Fürsten unterstellt.

Kreiskanzlei (II)
Erklärung: in einem Kreis (III 3), dem Kreisdirektor (II) unterstellt.
Kreiskanzlei (III)
Erklärung: in Baden bei einem Kreisdirektorium (III 3).

Wort danach: Kreiskanzlist

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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