Wort davor: Kreishufe
Kreiskanzlei
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Geschäftsstelle.
Kreiskanzlei (I)
Erklärung:
in den meisten Kreisen (III 2) zur schriftlichen Erledigung der Kreisangelegenheiten eingerichtet und dem Kreisdirektor
(I) beziehungsweise dem kreisausschreibenden Fürsten unterstellt.
- Datierung: 1616
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 112
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- Datierung: 1616
Fundstelle: Moser,StaatsR. 32 S. 17
- Datierung: 1664
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 237
- Datierung: 1668
Fundstelle: Moser,StaatsR. 26 S. 440
- Datierung: 1684
Fundstelle: Moser,StaatsR. 28 S. 323
- Belegtext:
die crays-cantzley ist allein bey Wuertemberg und wird in denen diaetis, da was solches abzugeben, allein unter dem nahmen crays-cantzley expedirt
Datierung: 1690
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 287
- Datierung: 1698
Fundstelle: Moser,StaatsR. 31 S. 83
- Belegtext:
verschidene jura, welche in die direction der crays-affairen lauffen ..., als da seyn ... 8. der crays-cantzley und crays-archivs verwahrung
Datierung: 1704
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 190
- Belegtext:
ausser denen crays-taegen kommt ... denen ausschreibenden fuersten zu, daß sie ... die crays-cantzley bestellen und die obsicht darueber haben
Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 360
- Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 451
- Belegtext:
das crays-archiv ... ist ein anhang von der crays-cantzley
Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 27 S. 470
- Belegtext:
in dem schwaebischen crays wurde von denen craysabschiden anfangs nur ein original verfertiget und bey der wuertembergischen crayscantzley aufbehalten
Datierung: 1746
Fundstelle: Moser,StaatsR. 28 S. 452
- Datierung: 1755
Fundstelle: Moser,KlSchr. V 343
- Belegtext:
[im niedersächsischen Reichskreis] werden die kanzelley-geschaefte von den eigenen bedienten der jedesmahligen kreis-directoren besorget ...; daher ... weder eine besondere kreis-kanzelley noch ein kreis-archiv vorhanden ist
Datierung: 1789
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 48 S. 549
- Belegtext:
in ansehung der niedern kreis-aemter ist die verfassung der kreise nicht einfoermig. die vornehmsten derselben sind diejenigen, welche die kreis-kanzelley ausmachen
Datierung: 1789
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 48 S. 558
Kreiskanzlei (II)
Erklärung:
in einem Kreis (III 3), dem Kreisdirektor (II) unterstellt.
- Datierung: um 1793
F. Herrmann, Jur. Abh. v. d. Aufnahme in d. reichsritterschaftl. Genossenschaft (Mainz um 1793) 73
Kreiskanzlei (III)
Erklärung:
in Baden bei einem Kreisdirektorium (III 3).
Wort danach: Kreiskanzlist
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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