Wort davor: Kreisherr

Kreishilfe
Wortklasse: Femininum

Kreishilfe (I)
Erklärung: Beitrag, der von den Kreisständen (I) in Form von Geld oder durch Stellung von Soldaten oder Kriegsmaterial speziell im Kriegsfall als außerordentliche Kreisanlage (I) zu leisten ist und auch von Kaiser oder Reich auferlegt werden kann.
vgl. Kreisextraordinarium, Kreisordinarium, Kreistürkenhilfe, Reichshilfe, Türkenhilfe.
Wortbildungshinweis: zu 1Hilfe (IX).

Kreishilfe (II)
Erklärung: von einem Kreis (III 4) gewährte Unterstützung.
Wortbildungshinweis: zu 1Hilfe (I).

Wort danach: Kreishilfsrechnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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