Wort davor: Kreisgutachten

Kreishandlung
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Verhandlung der Kreisstände (I) auf einem Kreiskonvent (I) und dieser selbst, auch die Verhandlung mehrerer assoziierter Kreise (III 2).
Wortbildungshinweis: zu Handlung (VII 4).

Wort danach: Kreishauptmann

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