Kreishandlung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Verhandlung der Kreisstände (I) auf einem Kreiskonvent
(I) und dieser selbst, auch die Verhandlung mehrerer assoziierter Kreise (III 2).
Wortbildungshinweis: zu
Handlung (VII 4).
Wort danach: Kreishauptmann
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