Wort davor: Kreisgericht

Kreisgesandte
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Gesandter (II) eines Kreisstandes (I) an einen Kreiskonvent (I) beziehungsweise eines Kreises (III 2) an einen anderen Reichkreis oder an den Kaiser.
vgl. kreisabgeordnet, Kreisdeputierte (I), Kreisgesandtschaft, Kreistagsgesandte, Kreisverordnete (I).

Wort danach: Kreisgesandtschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten