Wort davor: Kreisgeneral

Kreisgeneralität
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Gesamtheit der Kreisgenerale in einem Kreis (III 2) oder in dem Verband assoziierter Kreise (III 2).

Wort danach: Kreisgeneralwardein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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