Wort davor: Kreisfürst

Kreisgebührnis
Wortklasse: Femininum
Erklärung: wie Kreisanlage (I).
Wortbildungshinweis: zu Gebührnis (I 3).

Wort danach: Kreisgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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